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Connectoor
Erklärung zur Barrierefreiheit
Zur Einhaltung der Europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act – EAA)
Wir möchten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher unserer Services willkommen fühlen und unsere Inhalte uneingeschränkt nutzen können. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil einer inklusiven digitalen Welt.
Diese Erklärung informiert Sie darüber, wie wir die Zugänglichkeit unserer Website umsetzen, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt und wie Sie uns bei Fragen oder Feedback erreichen können.
Oliver Reinsch und Dominic Carlberg
Geschäftsführer jobEconomy GmbH
1. Unser Selbstverständnis
Bei Connectoor ist es unser Ziel, unsere Website und digitalen Services für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von Fähigkeiten, Alter oder technischer Ausstattung.
Wir orientieren uns an den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.
2. Status der Barrierefreiheit
Unsere Website wurde in weiten Teilen auf Barrierefreiheit geprüft und ist überwiegend konform mit den oben genannten Standards.
Dabei setzen wir auf folgende Maßnahmen:
- Technische Standards: Umsetzung semantischer HTML-Strukturen, Verwendung von ARIA-Rollen, korrekte Überschriftenhierarchie, Screenreader-Optimierungen.
- Bedienbarkeit: Tastaturnavigation, Fokusindikatoren, konsistente Navigationsstruktur.
- Wahrnehmbarkeit: Farbkontraste gemäß WCAG 2.2 AA, Textalternativen für Bilder, Untertitel für Videos.
- Kompatibilität: Regelmäßige Tests mit gängigen Browsern, Endgeräten und unterstützenden Technologien (Screenreader, Vergrößerungssoftware).
3. Bekannte Barrieren
Trotz aller Bemühungen können aktuell noch folgende Barrieren bestehen:
- Einzelne PDF-Dokumente, die nicht vollständig barrierefrei aufbereitet sind.
- Videos, bei denen Untertitel oder Audiodeskriptionen fehlen.
- In seltenen Fällen Farbkontraste, die noch nicht allen WCAG-Vorgaben entsprechen.
- Komplexe Tabellen oder interaktive Elemente, die für Screenreader nur eingeschränkt nutzbar sind.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu reduzieren.
4. Prüfverfahren
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:
- Interne Selbstbewertung anhand der WCAG 2.2 AA
- Automatisierte Tests mit Tools wie WAVE und DevTools
- Manuelle Tests mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver) und Tastaturnavigation
- Externe fachliche und rechtliche Beratung zur Einhaltung der Vorgaben
5. Feedback und Kontakt
jobEconomy GmbH
Meinekestr. 26
10719 Berlin
Deutschland
oder per E-Mail an: barrierefreiheit@connectoor.com
6. Durchsetzungsverfahren
Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
7. Kontinuierliche Verbesserung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wir überprüfen und optimieren unsere Inhalte regelmäßig, um die Zugänglichkeit stetig zu verbessern. Letzte Überprüfung: 12. August 2025







