Nutzungsbedingungen für Connectoor
Stand: Februar 2020
jobEconomy GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Meinekestr. 26, 10719 Berlin (nachstehend „JOBECONOMY“ genannt), hat das modular aufgebaute „Connectoor“-Tool kurz „Connectoor“ entwickelt.
Mit der Registrierung und der Bestätigung wird folgender Vertrag über die Nutzung einer durch JOBECONOMY über ein Datennetz bereitgestellte Software (SaaS) geschlossen:
§1 Präambel
JOBECONOMY hat Connectoor (nachfolgend „Software“ oder „Softwareapplikation“ oder „Vertragssoftware“ genannt) entwickelt, welche Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, Stellenveröffentlichungen durchzuführen, zu organisieren und eingehende Bewerbungen rechtssicher zu managen. Der Connectoor ist ebenso zur Personalsuche und zur Vermittlung von Arbeitnehmern geeignet.
Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form erfolgen, sind Personen aller Geschlechter (m/w/d) mit dieser Formulierung angesprochen.
§2 Gegenstand dieses Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Software CONNECTOOR durch JOBECONOMY mittels welcher der Nutzer, der kein Verbraucher im Sinne § 13 BGB ist, die Möglichkeit und die Berechtigung erhält, auf eine Softwareapplikation, welche auf Anbieter eigenen Servern von JOBECONOMY gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
(2) JOBECONOMY stellt die Vertragssoftware Connectoor über das Internet als sog. „Software-as-a-Service“ (SaaS) zur Nutzung zur Verfügung. Allen Nutzern der Vertragssoftware werden in unregelmäßigen Abständen Softwareupdates kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(3) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des Connectoor inkl. dem Stellenmarkt-Tool durch JOBECONOMY für den Nutzer sowie zu weiteren Angeboten. Diese können sein:
- Beratungsdienstleistungen
- Reichweitenangebote (Jobbörsen), entgeltlich
Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Veröffentlichung auf unentgeltlichen Jobbörsen. Die technischen Voraussetzungen zur Veröffentlichung auf Google Jobs, Indeed, Facebook und ähnlichen liegen in der Connectoor Software vor. Es bleibt diesen Unternehmen jedoch vorbehalten die Jobangebote, die über den Connectoor ausgespielt werden, auch zu veröffentlichen.
(4) Jede Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei hiermit eine widerrufliche, nicht ausschließliche, eingeschränkte Lizenz zur Verwendung Ihrer Logos, Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen, um die hierin vereinbarte Beziehung zwischen den Parteien zu fördern.
Die spezifische Platzierung eines solchen Logos oder einer solchen Marke oder eines solchen Namens ist zwischen den Parteien und für die Dauer dieses Vertrags begrenzt. Jede Partei behält alle Rechte, Titel und Interessen und weltweit ihre Marken, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen, einschließlich der damit verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerte, vorbehaltlich der der anderen Partei hiermit eingeräumten beschränkten Rechte. Jede Verwendung der Marken der anderen Partei durch eine Partei kommt dem Inhaber der Marken zugute, und der Nutzer ergreift keine Maßnahmen, die mit dem Eigentum der anderen Partei nicht vereinbar sind.
§3 Preise
(1) Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserem Preistableau unter: https://www.connectoor.com/preise
(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§4 Abonnement, Bestellungen und Verzug
(1) Allen Nutzern des Connectoor wird innerhalb der ersten 30 Tage eine Zufriedenheitsgarantie eingeräumt. Sollte die Lizenzbuchung innerhalb dieser Zeit durch den Auftraggeber gekündigt werden (s. §5), so erhält dieser bereits geleistete Softwarelizenzgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Die Einrichtungs- und Servicepauschalen sind hiervon ausgenommen, ebenso alle weiteren kostenpflichtig in Anspruch genommenen Dienstleistungen der JOBECONOMY und ihrer Partner.
(2) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Buchung, Bestellung, Beauftragung des Accounts. Zu Beginn einer jeden Abrechnungsperiode werden die Kosten im Voraus in Rechnung gestellt. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich bis zum Ende der gewählten Laufzeit.
Sofern nicht fristgerecht gemäß §5 (2) gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit.
Bei Support+-Produkten wird zum Beginn der Laufzeit eine einmalige Einrichtungs- und Servicepauschale fällig. Diese ist abhängig von den gewählten Connectoor Lizenzen.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug mit Rechnungszugang beim Kunden fällig. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind unter Wahrung der Schriftform möglich.
Unabhängig der in (2) genannten Verträge zur Nutzung der Software Connectoor bietet die JOBECONOMY ihren Kunden die Möglichkeit externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
(2a) Reichweitenangebote auf Stellenbörsen:
Die Bezahlung der Einzel- oder Kontingentbuchungen muss vor der Veröffentlichung erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der JOBECONOMY. Die Veröffentlichung kann je nach Kooperationspartner bis zu 5 Werktage dauern. Hierbei ist die Unterstützung (Freigabe der Korrekturlinks) durch den Auftraggeber von Nöten. Sollte die Freigabe nicht innerhalb von 10 Werktagen erteilt werden, gilt der Korrekturabzug als angenommen und die Dienstleitung als erbracht.
Die Beauftragungen verfallen spätestens 12 Monate nach Buchung. Eine Stornierung ist nur bis zu 7 Werktage nach Beauftragung und vor Erteilung einer Freigabe möglich. Im Falle einer Stornierung wird der Rechnungsbetrag abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 80,00 EURO (netto) je storniertem Produkt dem Kunden gutgeschrieben.
(2b) Sonstige Dienstleistungen der JOBECONOMY und ihrer Partner
Sonstige Verbindlichkeiten sind nach Erbringung der Leistung, jedoch spätestens 60 Tage nach Beauftragung zu zahlen.
Eine Rechnung in Höhe von 50% des veranschlagten Gesamtrechnungsbetrages wird bei Beauftragung sofort fällig.
(3) Während eines Zahlungsverzugs des Nutzers ist JOBECONOMY berechtigt den Zugang zur Vertragssoftware bis zum Ausgleich des Kundenkontos zu sperren. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet die monatlichen Preise zu zahlen.
(4) Bei einem Zahlungsverzug von mindestens drei Monaten ist die JOBECONOMY berechtigt, den Account des Nutzers auf jährliche Zahlungsweise umzustellen und diese nach dem gewählten Tarif des Kunden im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Laufzeit dieser Jahreslizenz beginnt mit Rechnungslegung der Jahreslizenz. Bisher nicht gezahlte Rechnungsbeträge bleiben hiervon unberührt.
(5) Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
(6) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt JOBECONOMY vorbehalten.
(7) Bei Bestellungen geht JOBECONOMY in bestem Treu und Glauben davon aus, dass die bestellende Person alle Rechte zur verpflichtenden Buchung besitzt. Dies beinhaltet auch die Berechtigung zur Beauftragung von Lastschriften für das angegebene (Geschäfts-)Konto und die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren. Sollten unberechtigte Buchungen oder Bestellungen ausgelöst werden und daraus ein Schaden für JOBECONOMY entstehen so ist diese berechtigt diesen Schaden zivilrechtlich an den Besteller geltend zu machen. Sofern der Arbeitgeber plausibel versichern kann, dass die bestellende Person nachweislich unberechtigt und eigenmächtig für die ausgelöste Verpflichtung der JOBECONOMY gegenüber verantwortlich ist, wird die beauftragte Dienstleistung storniert. Gegebenenfalls anfallende Stornogebühren externer Dienstleister trägt der Aufraggeber.
§5 Vertragsbeginn und –laufzeit, Kündigung
(1) Die Nutzungsbedingungen werden mit seiner Buchung / Bestellung durch beide Vertragsparteien akzeptiert, der Vertrag tritt in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit entspricht der Laufzeit der jeweiligen Connectoor Lizenz.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Kalendermonat gekündigt werden. Bei den Monatsabonnements kann mit einer Frist von drei Werktagen zum Ende der Laufzeit des Vertrags gekündigt werden. Upgrades der Softwarelizenzen sind jederzeit möglich. Sollte die Software binnen des ersten Nutzungsjahres auf eine höhere Lizenz gebucht werden, ist die JOBECONOMY berechtigt, die Preisdifferenz der Servicepauschalen gesondert in Rechnung zu stellen. Noch nicht in Anspruch genommene, volle Kalendermonate werden dem Kundenkonto angerechnet.
Ein Downgrade der Softwarelizenz entspricht einer Kündigung der ursprünglichen Lizenz und ist somit nur zum Ende der gewählten Laufzeit möglich. Für Neubuchungen gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß §3.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Nutzers, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Vertragssoftware ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).
(4) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich, an kuendigung@jobeconomy.de zu erfolgen und werden dem Nutzer durch JOBECONOMY schriftlich (per Mail) bestätigt.
§6 Pflichten von JOBECONOMY
(1) JOBECONOMY verpflichtet sich die Vertragssoftware auf einem von ihr betriebenen Server zu hosten und für den Nutzer über eine ihm mitzuteilende URL erreichbar und nutzbar zu machen.
(2) JOBECONOMY verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um eine Verfügbarkeit von mindestens 98% im Jahresmittel zu gewährleisten. Wird dieses Level nicht erreicht steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zu.
(3) JOBECONOMY verpflichtet sich die Funktionsfähigkeit der Software laufend zu überwachen und auftretende Softwarefehler unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen. Gleichwohl ist dem Nutzer bekannt, dass Software nicht fehlerfrei sein kann. Ein Fehler liegt jedoch insbesondere dann vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung von JOBECONOMY angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse bei Rechenoperationen liefert, den Betrieb unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
§7 Aktualisierung der Software
(1) JOBECONOMY behält sich das Recht vor, die in der Vertragssoftware enthaltenen Leistungen und/oder Funktionalitäten zu erweitern, zu verringern, zu verändern oder sonstige Weiterentwicklungen an der Vertragssoftware vorzunehmen. Im Falle der Verringerung der Leistungen und/oder Funktionalitäten an der Vertragssoftware steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht dieses Vertrages zu, soweit das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt ist und die Parteien keine sonstige Regelung zur Fortsetzung dieses Vertrages vereinbaren können.
(2) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Vertragssoftware sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Softwareaktualisierungen, die eine Unterbrechung der Nutzbarkeit von mehr als 10 Minuten nach sich ziehen, werden mindestens 24h im Voraus per E-Mail an die Administratoren mitgeteilt.
§8 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
(1) Der Nutzer verpflichtet sich die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer in dem Umfang, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat, JOBECONOMY die diesem entstandenen Kosten zu erstatten.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich die Vertragssoftware nur höchstpersönlich zu nutzen. Soweit eine Nutzung durch von ihm in einem Angestelltenverhältnis Dritter notwendig ist, wird er diese Dritten gegenüber JOBECONOMY benennen und diese Dritten zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verpflichten. Ferner verpflichtet sich der Nutzer, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel o.ä. hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer im Connectoor anzupassen.
(3) Der Nutzer verpflichtet sich die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben.
(4) Der Nutzer verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von Anbieter) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Vertragssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
(6) Der Nutzer verpflichtet sich die Vertragssoftware nur unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen und nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von JOBECONOMY schädigen können
(7) Der Nutzer verpflichtet sich jedweden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Software, die von JOBECONOMY betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von JOBECONOMY unbefugt einzudringen.
(8) Der Nutzer stellt JOBECONOMY von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vertragssoftware verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von JOBECONOMY.
(9) Der Nutzer ist verpflichtet vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
§9 Nutzungsrecht
(1) Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte einfache Nutzungsrecht, auf die Vertragssoftware mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit der Vertragssoftware verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Vertragssoftware oder der Betriebssoftware stehen ausschließlich JOBECONOMY zu.
(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt die Vertragssoftware über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere steht dem Nutzer nicht das Recht zu, die Vertragssoftware ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veräußern und/oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(3) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer JOBECONOMY auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten zu machen.
(4) Soweit JOBECONOMY dem Nutzer fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Nutzer eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche JOBECONOMY an dieser Software eingeräumt wurden. Auf Verlangen des Nutzers verpflichtet sich JOBECONOMY dem Nutzer den Umfang der von ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.
§10 Datenschutz und Datensicherheit
Es gelten für die Parteien und deren Erfüllungsgehilfen die Datenschutzbestimmungen von JOBECONOMY, welche unter den nachfolgenden Adressen abrufbar sind.
Datenschutzbestimmungen:
https://www.connectoor.com/datenschutz
AV-Vertrag:
https://www.connectoor.com/datenschutz/auftragsdatenverarbeitung
Technische und organisatorische Maßnahmen:
https://www.connectoor.com/datenschutz/tom
§11 Vertragswidrige Nutzung von ASP-Produkt
JOBECONOMY ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Nutzers oder der von ihm benannten Nutzer gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber JOBECONOMY sichergestellt ist. Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die laufenden Preise zu zahlen.
§12 Haftung
(1) JOBECONOMY haftet gegenüber dem Nutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von JOBECONOMY sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden in angemessener Höhe jedoch bis maximal 1 Million Euro.
(2) Bei Fahrlässigkeit haftet JOBECONOMY im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet JOBECONOMY nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, beschränkt. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr.
(3) Die Haftung von JOBECONOMY wegen leichter Fahrlässigkeit auf Schadens- und Aufwendungsersatz – unabhängig vom Rechtsgrund – ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung von JOBECONOMY auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
§13 Höhere Gewalt
(1) JOBECONOMY ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von JOBECONOMY nicht zu vertretende Umstände. [insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.]
(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von JOBECONOMY auf Dritte übertragen. JOBECONOMY ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen.
(2) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(4) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(5) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.